Ablauf und Kosten

Nachfolgend finden Sie Informationen zur Kostenübernahme ihrer Psychotherapie.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Privatversicherte & Beihilfe 

Eine Psychotherapie kann direkt mit privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe abgerechnet werden. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen übernommen werden und welche Antragsunterlagen benötigt werden. 




Selbstzahler*innen

Wenn Sie ihre Psychotherapie selbst zahlen möchten, ist dies möglich. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) und liegen in unserer Praxisgemeinschaft in der Regel bei 148,65€ pro Sitzung (3,4 facher Satz).

Bundeswehr & Polizei

Soldat*innen benötigen eine Kostenübernahmeerklärung und ggf. einen Überweisungsschein vom Truppenarzt. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch, welche Unterlagen benötigt werden und bringen Sie diese mit.

Polizist*innen können die Psychotherapie über die Heilfürsorge abrechnen. Bitte erfragen Sie vorab die notwendigen Unterlagen bei Ihrer Heilfürsorgestelle und bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.


Gesetzlich Versicherte

Wir verfügen über keinen Kassensitz und können daher keine Therapieplätze für gesetzlich Versicherte anbieten. Das sogenannte Kostenerstattungsverfahren (§13 Abs. 3 SGB V) bieten wir derzeit nur in Ausnahmefällen an. Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden sie hier.